Im Pistolenstand sind an unseren Trainingsanlässen grundsätzlich Ordonnanz-Faustfeuerwaffen gemäss dem «Verzeichnis der bewilligten Hilfsmittel zu Ordonnanzwaffen und zu den Bundesübungen zugelassenen Waffen» und Sportfeuerwaffen gemäss dem ISSF-Regelwerk zugelassen. Selbstverständlich sind ein perfektes Handling und beste Sicherheitskenntnisse strengste Voraussetzung – Übertretungen werden durch den Schützenmeister umgehend härtestmöglich geahndet, hier verstehen wir gar keinen Spass. Bei Unklarheiten im Umgang mit Schusswaffen kann der Schützenmeister oder der Präsident jederzeit um Rat angegangen werden. Dem Schützenmeister ist es ebenso erlaubt, das Schiessen mit unbekannten Waffen zu untersagen.

Bei der Teilnahme an Wettkämpfen (Stichen) sind die jeweiligen Vorschriften zu konsultieren. In der Regel sind Sportpistole und Ordonnanzwaffen gleichermassen zugelassen, wobei im Gegensatz zu den Sportwaffen die Ordonnanzwaffen im zweihändigen Anschlag geschossen werden dürfen.